In diesem „Positionspapier aus der ARL“ werden Vorschläge entwickelt und zur Diskussion gestellt,
die dazu beitragen können, den anhaltend hohen ‚Flächenverbrauch‘ in Bayern – also den Zuwachs
an Siedlungs- und Verkehrsfläche – zu begrenzen. Eine wirksame Begrenzung ist erforderlich, weil
Fläche, wie auch der Boden, eine endliche Ressource darstellt, und weil insbesondere naturnahe
Flächen zurückgedrängt werden, was unter anderem Folgen für die Biodiversität und den Artenschutz
hat. Zudem widerspricht die anhaltend hohe Flächenneuinanspruchnahme in Bayern sowohl
den Geboten des Baugesetzbuchs als auch den Zielsetzungen der Landesplanung und den
Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung. Die bestehenden Instrumente der Raumordnung und
Landesplanung sind jedoch offensichtlich nicht wirksam genug, um der Entwicklung gegenzusteuern.
Die Reduktion des ‚Flächenverbrauchs‘ erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der eine Reihe von
Bausteinen umfassen sollte. Zunächst gilt es, die Instrumente der Innenentwicklung zu verbessern,
beispielsweise durch eine Besteuerung brachliegender baureifer Grundstücke, um deren Hortung
einzudämmen. Finanzielle Anreizsysteme zur Attraktivierung des Bauens im Innenbereich sowie
verbesserte rechtliche Instrumente, z. B. beim kommunalen Vorkaufsrecht im Siedlungsbereich,
sollten hinzukommen. Darüber hinaus wird für eine neue Kategorie „Landschaftliches Vorranggebiet
zum Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz/-verbund“ – im Sinne eines proaktiven raumordnerischen
Ziels – plädiert. Schließlich wird das Instrument der Zuteilung von Flächenkontingenten
an die Gemeinden im Sinne von Obergrenzen zur verbindlichen Regulierung der Flächenneuinanspruchnahme
vorgeschlagen. Die Zuteilung muss auf der Basis raumplanerischer, regional- und
strukturpolitischer Kriterien erfolgen und sollte sich in diesem Sinne am Zentrale-Orte-System
orientieren. Die Flächenkontingente sollten zudem in Dreijahresschritten kontinuierlich abgeschmolzen
werden. Der Ansatz zielt darauf ab, die Flächenneuinanspruchnahme bis spätestens
Ende der 2030er Jahre auf eine „Netto-Null“ zu reduzieren und bis dahin eine Flächenkreislaufwirtschaft
zu installieren.
«In diesem „Positionspapier aus der ARL“ werden Vorschläge entwickelt und zur Diskussion gestellt,
die dazu beitragen können, den anhaltend hohen ‚Flächenverbrauch‘ in Bayern – also den Zuwachs
an Siedlungs- und Verkehrsfläche – zu begrenzen. Eine wirksame Begrenzung ist erforderlich, weil
Fläche, wie auch der Boden, eine endliche Ressource darstellt, und weil insbesondere naturnahe
Flächen zurückgedrängt werden, was unter anderem Folgen für die Biodiversität und den Artenschutz
hat. Zu...
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