Im Bericht der Reformkommission Bau von Großprojekten wurde aufgeführt, dass eine partnerschaftliche Projektzusammenarbeit in der Umsetzung von öffentlichen Großprojekten zu einem wahrscheinlicheren Projekterfolg führt. Um die Basis dieser Zusammenarbeit zu schaffen, sollen Anreizmechanismen in die Verträge aufgenommen werden. Dabei ist zunächst zu klären, worum es sich bei einem „Anreiz“ handelt. Hierzu wird der Begriff mit der Motivationsforschung hergeleitet. Unter Anwendung der Prinzipal-Agent-Theorie wird dann aufgezeigt, wie eine Zielangleichung der Vertragsparteien durch „Anreize“ erzeugt werden und zu einem kooperativen Verhalten führen kann. Anschließend wird auf die für öffentliche Auftraggeber vorgesehenen Vertragsarten im Oberschwellenbereich, unter Berücksichtigung der VgV auf die VOB/A-EU und den Vertragsbedingungen nach VOB/B, eingegangen. Hierbei werden die immanenten Anreize der Vertragsarten Einheitspreis-, Pauschalpreis- und des Stundenlohnvertrages identifiziert. Nachfolgend wird die VOB/B betrachtet und die Paragraphen erläutert, welche eine Anreizwirkung auf die Vertragsparteien aufweisen. Es lässt sich dabei feststellen, dass sowohl die VOB/A-EU als auch die VOB/B Anreize für beide Vertragsparteien beinhaltet. Sowohl die gegebenen Vertragsarten als auch die Vertragsbedingungen führen jedoch nicht zu einer Angleichung der Ziele zwischen den Vertragsparteien. Die Förderung einer partnerschaftlichen Projektzusammenarbeit ist mit VOB/A-EU und VOB/B nur begrenzt zu realisieren.
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