Leitgedanke der Etablierung eines nachhaltigen öffentlichen Einkaufs in Hessen ist die konkrete Umsetzung bereits erarbeiteter Grundlagen zu Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit, die Verankerung in der Beschaffungspraxis und die Positionierung der hessischen Einkäufer in der bundesweiten „Community“ öffentlicher Beschaffer („Professionalisierung“ der Beschaffungsfunktion). Da-bei kommt es insbesondere darauf an, deutlich zu machen, dass ökologisch-soziale Orientierung und Wirtschaftlichkeit nicht nur kein Widerspruch, sondern sich wechselseitig unterstützen und damit integraler Bestandteil einer „echten“ Nachhaltigkeitsstrategie sind.
Die Orientierung an der Implementierung eines nachhaltig-wirtschaftlichen Einkaufs in der Beschaffungspraxis des Landes Hessen und seiner Kommunen setzt im Wesentlichen an zwei Punkten an: Zum einen ist das Verständnis von Wirtschaftlichkeit korrekt zu fassen: Ökologisch, sozial und wirtschaftlich einzukaufen, ist eben kein Widerspruch, sondern ergänzt einander. In der Praxis ist häufig die Meinung anzutreffen, ökologische Produkte seien „teurer“ und damit eben nicht wirtschaftlich. Tatsächlich entspricht das weder dem kaufmännischen noch dem vergaberechtlichen Wirtschaftlichkeitsverständnis. Das Wirtschaftlichkeitsverständnis ist nicht nur für die Praxis, sondern auch in Abstimmung mit der Politik zu entwickeln. Ohne ausdrücklichen politischen Willen wird sich die Verwaltung schwer tun, bei ihren Vergabeentscheidungen eben gerade nicht kurzfristige Preissenkungen zu bezuschlagen. Zum zweiten sind Instrumente zu entwickeln, wie Einkäufer dieses Verständnis in ihrer täglichen Beschaffungspraxis bei Vergaben umsetzen können. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Lebenszykluskostenansatz bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Angeboten. Will man erreichen, dass die Vergabepraxis dieses Instrument verstärkt einsetzt, ist eine gleichzeitig praktikable und rechtssichere Methode zu entwickeln.
Weitere Informationen unter: www.hessen-nachhaltig.de
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