Aufgrund der geänderten Rechtslage der Klärschlamm- und Düngeverordnung haben sich wesentliche Einschränkungen für die Klärschlammentsorgung und bodenbezogene Klärschlammverwertung ergeben. Diese betreffen in einer besonderen Weise auch die kleineren und mittleren Kläranlagen der Größenklasse 1 bis 3. Neben der Fortführung einer bodenbezogenen Klärschlammverwertung wird erwartet, dass auch die thermische Klärschlammentsorgung an Bedeutung gewinnen wird; ggf. in Verbindung mit einem lokalen
Klärschlammverbund. Eine veränderte Klärschlammverwertung hat dabei auch Auswirkungen auf die erforderliche Verfahrenstechnik für die Abwasser- und Klärschlammbehandlung. Im Rahmen des Projektes soll ein „Leitfaden zur Entwässerung, Trocknung und Entsorgung von Klärschlamm kleiner und mittlerer Kläranlagen“ erstellt werden.
«Aufgrund der geänderten Rechtslage der Klärschlamm- und Düngeverordnung haben sich wesentliche Einschränkungen für die Klärschlammentsorgung und bodenbezogene Klärschlammverwertung ergeben. Diese betreffen in einer besonderen Weise auch die kleineren und mittleren Kläranlagen der Größenklasse 1 bis 3. Neben der Fortführung einer bodenbezogenen Klärschlammverwertung wird erwartet, dass auch die thermische Klärschlammentsorgung an Bedeutung gewinnen wird; ggf. in Verbindung mit einem lokalen
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